Da Ersthelferinnen und Ersthelfer selten Gelegenheit haben, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten anzuwenden, wird ein regelmäßiges Erste Hilfe Fortbildung erforderlich. Dieses gewährleistet mehr Sicherheit zur Durchführung aller Maßnahmen auch in schwierigen Notfallsituationen. In Form von Fallbeispielen und vielen praktischen Übungen werden alle Bereiche der Ersten Hilfe noch einmal aufgefrischt.

     

    Kontakt

    Judith Hammer
    Ausbildungsbeauftragte

    Telefon 02241 5969-7920
    Telefax 02241 5969-7909

    eMail

     

    Zielgruppen:

    • alle, die ihre Erste Hilfe Kenntnisse nochmals auffrischen und vertiefen wollen.
    • diese Ausbildung wird auch bei den Berufsgenossenschaften als Fortbildung anerkannt.
    • Wiederholungslehrgang zur Auffrischung und Vertiefung für Führerscheininhaberinnen und -inhaber

    Dauer: 9 Stunden | Kosten: 55,00 €  (ab 1.1.2024 60,00 €) |
    Voraussetzungen: letzter Erste Hilfe-Grundkurs nicht älter als 2 Jahre

      Lehrgangszeiten:

      Tageslehrgänge umfassen 9 Unterrichtsstunden und finden in der Regel in der Zeit von 8:30 bis 16:30 Uhr statt. Ansonsten werden die Termine individuell auf den Teilnehmerkreis abgestimmt.

      Lehrgangskosten:

      Die Kosten für die Teilnahme an diesem Erste Hilfe-Kurs betragen 55,00 € (ab 1.1.2024 60,00 €).

      Kostenträger für betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer ist die jeweils zuständige Berufsgenossenschaft. Dort erfahren Sie als Betrieb, wie viele Ersthelferinnen und Ersthelfer Sie aus- und fortbilden dürfen und erhalten das Abrechnungsformular, das am Tag der Ausbildung vollständig ausgefüllt vorzulegen ist. Geschieht dies nicht, stellen wir Ihnen nach spätestens 14 Tagen die gebuchten Erste Hilfe-Kurse in Rechnung.

      Teilnehmerinnen und Teilnehmer von kommunalen Einrichtungen und Behörden, die über die Unfallkasse des Landes versichert sind benötigen einen Gutschein der jeweiligen Unfallkasse. Dieser ist vorher bei den entsprechenden Stellen zu beantragen und zu Kursbeginn vorzulegen. Die Unfallkasse Bund und Bahn versendet eine Genehmigungsnummer, diese muss ebenfalls auf dem Berufsgenossenschaftlichen Abrechnungsbogen vermerkt werden.

      Lehrgangsvoraussetzungen und Lehrgangsgültigkeit:

      Sie können die Teilnahme an einem Erste Hilfe-Kurs nachweisen, der innerhalb der letzten 24 Monate abgeschlossen wurde. Dieser Lehrgang ist wieder für 24 Monate gültig. Innerhalb dieser Zeit kann er durch den Rotkreuzkurs "Erste Hilfe - Fortbildung" erneuert werden.

      Aufgepasst:

      Für Vereine, Ortsgruppierungen, Fahrschulen oder sonstige Gruppierungen, die Interesse an der Durchführung eines geschlossenen Erste Hilfe-Lehrgangs haben, machen wir gerne gesonderte Termine vor Ort. Die Gruppe sollte mindestens 16 und maximal 20 Personen umfassen.

      Für Planung und Durchführung stehen wir gerne zur Verfügung!

      Terminübersicht/Online-Buchung

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      BG Abrechnungsformular

      Allgemeine Teilnahmebedingungen

      Anforderung eines eigenen Kurses für Betriebe/Vereine/Schulen

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