Aktueller Vorstand gemäß der letzten Wahl im November 2009.

1. Vorsitzender

Stellvertreter

Stellvertreter

Schatzmeister

Justitiar

Rotkreuz-Beauftragter

Kreisbereitschaftsleiter

Kreisbereitschaftsleiterin
Leiterin der Sozialarbeit

Beisitzer

Beisitzer

Beisitzer

Beisitzer

Kreisverbandsarzt

JRK Kreisleiter

Leiter Wasserwacht

Ehrenvorsitzender
Deutsches Rotes Kreuz - Kreisverband Rhein-Sieg e.V.
§ 24 der Satzung des Kreisverbandes Rhein-Sieg e.V. i.d.F. vom 09. Dezember 2003 regelt die Aufgaben des Kreisvorstandes:
1. Der Vorstand leitet den Kreisverband und führt die Geschäfte nach den Beschlüssen der Kreisversammlung.
2. Der Kreisvorstand hat insbesondere
(a) den Haushaltsplan, den Stellenplan und die Jahresrechnung vorzubereiten und der Kreisversammlung zur Genehmigung vorzulegen
(b) der Kreisversammlung Bericht über seine Tätigkeit zu erstatten
(c) über die Einstellung hauptamtlicher Kräfte und deren Besoldung im Rahmen des Haushalts zu beschließen
(d) die Geschäftsordnung für die Kreisgeschäftsstelle zu erlassen
(e) über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern zu entscheiden
3. Der Kreisvorstand hat
(a) die Satzungen und Satzungsänderungen der Ortsvereine nach § 10 Abs. 1 zu genehmigen
(b) die Vorstandsmitglieder der Ortsvereine zu bestätigen
(c) die Tätigkeit der Ortsvereine und der Rotkreuz-Gemeinschaften zu überwachen
(d) die Vermögensverwaltung und Wirtschaftsführung der Ortsvereine zu überprüfen
§25 Der Vorsitzende leitet die Kreisversammlung und die Sitzungen des Kreisvorstandes. Er führt die Aufsicht über die Kreisgeschäftsstelle.